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   FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05   

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https://dejure.org/2006,21509
FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05 (https://dejure.org/2006,21509)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2006 - 2 K 177/05 (https://dejure.org/2006,21509)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2006 - 2 K 177/05 (https://dejure.org/2006,21509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechnungsabgrenzung bei echtem Aufwandszuschuss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bildung und Auflösung eines als Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten Rechnungsabgrenzungspostens; Anwendung der Rechnungsabgrenzung auch im Subventionsbereich; Voraussetzungen für die Passivierung von Zuschüssen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung und Auflösung eines als Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten Rechnungsabgrenzungspostens; Anwendung der Rechnungsabgrenzung auch im Subventionsbereich; Voraussetzungen für die Passivierung von Zuschüssen

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 5 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beibehaltung eines für einen Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten Rechnungsabgrenzungspostens bei Tilgung nur eines der Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 25
  • EFG 2006, 1408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05
    Dieses Prinzip ist auch beim Betriebsvermögensvergleich nichtgewerblicher Unternehmen nach § 4 Abs. 1 EStG zu beachten, die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten daher geboten (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 1980, IV R 126/78, BStBl. II 1981, 398).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2006 - 2 K 177/05
    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984, IV R 96/82, BStBl II 1984, 552).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention - Zinszuschuss für die Aufnahme

    Die vollständigen Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1408 abgedruckt.
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